Pro Schuljahr können Sie Ihr Kind für fünf Halbtage vom Unterricht dispensieren. Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen. Sie müssen keine Begründung angeben. Die Jockertage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse.
Jockertage müssen spätestens am Vortag schriftlich gemeldet und im Klapp als Jockertag eingetragen werden. 1 Jockertag im Klapp entspricht einem freien Halbtag.
Bitte verwenden Sie für die schriftliche Meldung die vorgedruckten Formulare. Diese werden jeweils an den Elternabenden aufgelegt, sind im Kontaktheft, können bei den Lehrpersonen bezogen oder hier heruntergeladen werden:
Viele Schulen haben den Bezug dieser Halbtage teilweise eingeschränkt. Wir möchten möglichst wenige solche Einschränkungen
vornehmen und bitten Sie deshalb lediglich am Sporttag und in der letzten Woche vor den Sommerferien (letzte Woche des Schuljahres) auf den Bezug von Halbtagen zu
verzichten.
Absenzen wegen Bezug der Halbtage werden nicht im Beurteilungsbericht eingetragen.
Auch hier besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.