Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Wir erlauben uns aber trotzdem einige Regeln für unsere Schule aufzustellen:
Grundsätzlich kommen die
Kinder zu Fuss in die Schule.
Die Kindergartenkinder und die Schülerinnen und Schüler tragen bis mindestens Ende 2. Klasse immer ihren Leuchtgurt oder eine Leuchtweste.
Wir empfehlen die Benutzung von Quartier- und Nebenstrassen, des Aareweges und der Weidgasse. Die verkehrsreiche Hauptstrasse sollte möglichst gemieden werden.
Ab der 3. Klasse können jene Kinder, die nicht in ihrer Wohngemeinde
unterrichtet werden mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Die Fahrräder müssen verkehrstauglich ausgerüstet sein und das Tragen eines Helms wird
dringend empfohlen!
Spielgeräte wie etwa Inline-Skates, Miniscooter und Trottinette
sollten nicht für den Schulweg benutzt werden. (In jedem Fall müssen die Kinder noch normale Schuhe bei sich haben!)
Wird das Velo zur Fahrt in die Turnhalle, zum Schwimmbad oder für Exkursionen benutzt, sind ein Velohelm und eine Leuchtweste obligatorisch!
Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto
zur Schule zu fahren. Der Schulweg ist ein wichtiger Lern-, Erlebnis- und Erfahrungsort für die Kinder. Der Austausch von Neuigkeiten und
Erlebnissen mit den anderen Kinder, Freundschaften aber auch Streit und Versöhnung brauchen ihren Platz.
Auch gilt es, die Gefahren im Strassenverkehr zu (er-)kennen und sich richtig zu verhalten. Das braucht Übung!
Wenn Sie Ihr Kind also in die Schule bringen wollen, dann machen Sie es doch zu Fuss (oder mit dem Velo) und üben Sie mit ihm so das korrekte Verhalten ein.