Im Kindergarten, in der 4. Klasse und später in der 8. Klasse findet jeweils eine obligatorische schulärztliche Untersuchung statt. Davon ausgenommen sind jene Kinder, welche bereits vorgängig bei ihrem eigenen Arzt untersucht wurden und eine entsprechende Bestätigung vorlegen können.
Als Eltern von Kindergartenkindern oder von Schülerinnen und Schülern der
4. Klasse werden Sie über die bevorstehende Untersuchung informiert und erhalten die nötigen Formulare und Unterlagen.